INTERRELIGIÖS
personal power picture
Acryl und Struktur auf Leinwand
60 x 80 cm
im Besitz des Ministeriums des Innern
GRÜNE NACHT
Acryl auf Leinwand
40 x 55 cm
FISCHKUSS
Acryl und Silberpigment auf Leinwand
84 x 106 cm
Auszug aus der Pressemitteilung v. 27.08.2016
Jeder Mensch ist gleich und frei. Wir alle sind Gottes Ebenbild, darauf beruhen die Menschenrechte.
Schon im Alten Testament steht geschrieben, Ausländer nicht zu unterdrücken. Im Neuen Testament schützt Paulus einen Sklaven vor seinem brutalen Herrn. Der römische Philosoph und Politiker Seneca gestand den Sklaven Menschenwürde zu. Fast 100 Jahre später sicherte Marc Aurel, der römischer Kaiser, Freiheit und Gerechtigkeit für alle zu. Für Rousseau ist der Mensch frei und über dem Staat, dessen Gesetze er doch akzeptieren muss.
Die Einhaltung der Menschenrechte will Kant durch die Legislative des Staates gesichert haben. Der Humanismus leitet sich vom Wort „Menschlichkeit“ ab, strebt Bildung und Kultur für jede Frau und jeden Mann zugänglich an. Hannah Arendt will das Staatenlose das Recht haben, Rechte zu haben.
In unserem Grundgesetz sind die Menschenrechte enthalten und stehen unter dem Schutz der „Ewigkeitsklauseln“. Die Menschenwürde ist im Paragraphen 1 verankert. Unser Grundgesetz ist eine objektive Werteordnung, und sie beinhaltet unsere Bundesverfassung und Staatsorganisation. Sie ist von den Besatzungsmächten entwickelt worden und ein Erfolgsmodell. Sie sichert die Religionsfreiheit jedem zu.
1568 wurde in Siebenbürgen das Thorenburger Edikt verfasst – ein Toleranzedikt für eine multikonfessionelle Verfassung. Seit dem 17. Jahrhundert fordern die Baptisten Religionsfreiheit für alle. In Deutschland ist sie seit 1848 garantiert.
Religionsfreiheit bedeutet auch keine haben zu dürfen, sie ist Gedankenfreiheit und Gewissensfreiheit – doch sie kann mit anderen Menschenrechten kollidieren.
Der interreligiöse Dialog ist zu suchen.